Der Besuch beim Zahnarzt gehört sicherlich zu den Vorsorgeuntersuchungen, die man sich gern ersparen möchte. Doch er gehört auch zu den wichtigsten, da geschädigte Zähne frühzeitig behandelt werden sollten. Andernfalls drohen nicht nur große Schmerzen, sondern auch aufwendige Sitzungen beim Zahnarzt, mit anschließend hoher Rechnung. Zumindest dann, wenn man seiner Zahnversorgung mehr gönnen möchte als die Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält für seine Zahnversorgung nur feste Zuschüsse. Beim Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) sind es z.B. 60 Prozent der Regelversorgung, die auf 75 Prozent steigen können, wenn eine regelmäßige Vorsorge (Bonusheft) nachgewiesen werden kann. Es bleibt also immer ein Eigenanteil, den der Versicherte zahlen muss. Auch bei Zahnfüllungen leisten die GKVen die Kunststofffüllung in Zahnfarbe nur für die Frontzähne.
Kostenintensive Kieferorthopädie
Komplexer wird es, wenn der Kiefer betroffen ist. Immerhin trägt jedes zweite Kind in Deutschland bereits eine Zahnspange, die von den GKVen nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden und auch nur dann, wenn sie als „medizinisch notwendig“ eingestuft wurden. Wie schwerwiegend die Fehlstellungen sind, diagnostiziert der Kieferorthopäde über die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Wird lediglich die KIG 1 oder 2 attestiert, gilt die Fehlstellung als „rein ästhetisch“ und wird nicht von der Krankenkasse übernommen – obwohl sie sich gerade in jungen Jahren leicht korrigieren ließe. Wer sie dennoch möchte, muss sie selbst zahlen.
Auch moderne Brackets, Lingualspangen oder hochwertigere Materialien, die die Behandlungsdauer verkürzen können und schöner aussehen als das „Kassenmodell“, erfordern die eigene Kostenübernahme.
Zahnzusatzversicherung deckt Mehrkosten
Damit nach einem Besuch beim Zahnarzt weder Zähne noch Geldbeutel schmerzen, können gesetzlich Versicherte ihre Zahnversorgung selbst erweitern. Zahnzusatzversicherungen springen dort ein, wo der Gesetzgeber aufhört zu leisten. Sie schaffen Zugang zu aufwendigeren Therapien und ermöglichen hochwertigen Zahnersatz.
Empfehlenswert ist ein frühzeitiger Abschluss, idealerweise, bevor eine kieferorthopädische Behandlung durch den Zahnarzt empfohlen wurde. Das senkt die Beiträge. Außerdem umfasst der private Zahnzusatzschutz auch zahlreiche Leistungen in der Prophylaxe, die dafür sorgt, dass große Schäden gar nicht erst auftreten.
*Bei den Tarifen mit dem Zusatz "pur" handelt es sich hierbei um den jeweils identischen Schutz wie jenen der Variante ohne den Zusatz, allerdings ohne Alterungsrückstellungen. Bei Tarifen mit Altersrückstellungen sind die Beiträge konstant kalkuliert, es werden ab dem 20. Lebensjahr Altersrückstellungen gebildet. Bitte beachten Sie, dass Beiträge vor dem 21. Lebensjahr keine Alterungsrückstellungen beinhalten. Das bedeutet, dass es beim Übergang vom Kinder- auf den Jugendlichentarif, sowie vom Jugendlichen- auf den Erwachsenentarif zu Beitragsänderungen kommen kann.